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Allgemein:

Für Mädchen:

Wir weisen darauf hin, dass nach geltender Rechtslage (Deutschland) bei gemeinsamem Sorgerecht für die Veröffentlichung von Fotos Ihres Kindes im Internet die Zustimmung beider Elternteile erforderlich ist. Wir ersuchen Sie, uns zu informieren, falls die erteilte Fotofreigabe unter diesen Umständen nicht aufrechterhalten werden kann.

Für Eltern/Erziehungsberechtigte, Lehrpersonen sowie Multiplikatorinnen und Multiplikatoren:

Wir weisen darauf hin, dass nach geltender Rechtslage (Deutschland) bei gemeinsamem Sorgerecht für die Veröffentlichung von Fotos Ihres Kindes im Internet die Zustimmung beider Elternteile erforderlich ist. Wir ersuchen Sie, uns zu informieren, falls die erteilte Fotofreigabe unter diesen Umständen nicht aufrechterhalten werden kann.

Für EUREGIO Girls Day Betriebe:

Allgemeine Informationsmaterialen (Druckprodukte):

Bewerbungsmaterial für Betriebe, Partner, Presse: